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13. Januar 2020 um 15:28 Uhr
#1004
Inaktiv
Liebe Marianne
Ich habe bei Physioswiss nachgefragt. Hier deren Antwort auf Deine Frage:
Im KVG müssen wir explizit auf eine Antwort warten und allenfalls nach 10 Tagen nochmals nachfragen respektive den Patienten nachfragen lassen.
Im UVG können wir nach Abwarten der 10 Arbeitstage beginnen.
Beste Grüsse aus dem Berner Oberland.
Jürg Bosshard, Spital Interlaken